|
Dacheindeckung aus Asbest Für asbesthaltige Dacheindeckungen bzw. Fassadenelemente wird nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung zur Installation erteilt. Die Regelungen sind Länderspezifisch. Ob eine Bedachung aus Asbestzement besteht, kann anhand des Herstellungsdatums eines Dachs, einer Anfrage bei der Herstellerfirma oder mit einer Materialprobe geklärt werden. Bei nach 1991 eingedeckten Dächern kann davon ausgegangen werden, dass in dem Material kein Asbest enthalten ist. Da aber bereits seit 1984, zunächst auf freiwilliger Basis, asbestfreie Materialien, die sogenannten Faserzemente zum Einsatz kamen, kann nur eine Prüfung Gewissheit verschaffen. Die Montage einer Photovoltaik-Anlage auf einem Asbestdach ist ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung, auch bei Ausführung durch Privatpersonen eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit und kann im Falle grober Fahrlässigkeit sogar als Straftat bewertet werden. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sind objekt- und länderspezifisch. Beispielsweise kann eine zur Genehmigung genügende unverhältnismäßige Härte vorliegen, wenn Dach und Gebäude sich in einem Zustand befinden, die die Standzeit der Anlage gewährleisten. Auch dann dürfen die Arbeiten nur von Personen durchgeführt werden, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis für Gefahrstoffe nach TRGS 519 verfügen und ein entsprechender Genehmigungsantrag gestellt wurde Um eine Solaranlage auf einem Asbestdach zu errichten, ist es erforderlich, eine Dachsanierung von einer dafür zugelassenen Firma durchzuführen zu lassen, um asbestfreie Platten darauf zu verarbeiten. Diese Sanierungsmaßnahme kann in Verbindung mit der neu zu errichtenden Solaranlage finanziert werden. Das rechnet sich in der Regel immer, da letztlich über die "Sonne" diese Maßnahme mit bezahlt wird. Der Vorteil besteht auch noch darin, dass die Mehrwertsteuer für die Sanierung, wie auch von der Solaranlage vom Finanzamt zurückerstattet wird. Also eine Einsparung von zur Zeit 19%! Zur weiteren Information: VORSICHT ASBESTDACH ! Keine Chance, eine Photovoltaik-/ Solaranlage auf ein Eternit-Asbestdach zu errichten! Bei Dächern ab 1990/91 ist es meistens möglich! Vielerorts gibt es noch Eternitdächer mit Asbestanteil. Dächer, die bis 1990 errichtet worden sind, enthalten wahrscheinlich noch Asbest. Der Hersteller dürfte darüber Auskunft geben können. Im Jahr 1990 erließen Umwelt- und Sozialministerium die Asbest-Verordnung, die Herstellung, Verwendung und Inverkehrsetzung von Asbest oder asbesthaltigen Stoffen verbietet. Generell gilt auch weiterhin in Deutschland das „Jedermann“-Verbot beim Umgang mit Asbest. Seit dem 1. Januar 2005 gilt die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), diese wirkt sich auch auf die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit asbesthaltigen Materialien aus. Keine ASIs-Arbeiten und damit verbotene Tätigkeiten sind z.B. 1. Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern 2. Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern und Arbeiten, die zu einem Abtragen der Oberfläche von Asbestprodukten führen, wie zum Beispiel Abschleifen, Druckreinigen oder Abbürsten. 3. Aufbringen einer Unterkonstruktion für die Montage einer Photovoltaik-/ Solaranlage. Auch das Tauschen der vorhandenen Schrauben gegen Stock- schrauben für die Errichtung von Photovoltaik-/ Solaranlagen ist nicht erlaubt! 4. Mutwilliges Zerstören von Asbestzementplatten Verstöße gegen diese Vorschriften erfüllen einen Straftatbestand! Infos im Internet … www.arbeitsschutz.nrw.de Erst eine Dachsanierung durchführen und dann eine neue Solaranlage installieren! Asbest ist krebserzeugend! Beim Bearbeiten können Asbestfasern freigesetzt werden. Gelangt diese in die Lunge, können sie schon bei geringer Belastung die so genannte Asbestose auslösen. Dabei handelt es sich um eine Schädigung des Bindegewebes, welche Atemnot, Lungenfunktionseinschränkungen und in schweren Fällen Ateminvalidität zur Folge haben kann. Sie erhöht ebenfalls das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Die Exposition zusammen mit anderen Schadstoffen kann das Lungenkrebsrisiko noch vergrößern. So ist bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko bei Asbestbelastung wesentlich höher als bei Nichtrauchern. Außerdem ist Asbest einer der wichtigsten Auslöser des Pleuramesotheliom, eines Tumors des Rippen- und Lungenfells. In der freien Natur vorkommender Asbest - z.B. in der Schweiz - ist unverarbeitet nicht gefährlich. Gesundheitsschädlich ist nur das Einatmen der Asbestfasern, die durch Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden. Zum Beispiel wurde der Abriss der Deutschen Welle in Köln oder des Palastes der Republik in Berlin mit der Gesundheitsschädlichkeit von Asbest legitimiert, da hier vor allem der nur schwach gebundene Spritzasbest verbaut war. Hier ist – im Gegensatz zum fest gebundenen Asbest – eine Innenraumbelastung durch freigesetzte Fasern möglich und oft vorhanden. Die Geschichte von Asbest: Bis Ende der siebziger Jahre fand Asbest eine weite Anwendung, z.B. als Asbestzement und Spritzasbest im Baubereich, in Fußbodenbelägen auf Kunststoffbasis, in elektrischen Nachtspeicheröfen, in Haartrocknern, zur Wärmedämmung von Rohrleitungen in Schiffen und Gebäuden, bei Reibbelägen von Bremsen und Kupplungen, als Zuschlagstoff zur Verringerung des Abriebs von Straßendecken und als textile Asbestprodukte. Der höchste Verbrauch von Asbest lagin den siebziger Jahren bei etwa 180.000 t/Jahr. Vor allem in der asbestverarbeitenden Industrie traten erhebliche Staubkonzentrationen auf. Staubmessungen wurden jedoch nur sporadisch durchgeführt, weil die Bedeutung einer Staubminderung lange Zeit verkannt wurde. Wegen der langen Latenzzeit zwischen Asbestexposition und den dadurch verursachten Schadwirkungen ergaben sich erst sehr spät Hinweise auf das ganze Ausmaß der Gesundheitsschäden. Obwohl Lungenkrebs bei Asbestose bereits seit 1943 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde, klärte sich erst 1972, dass die langgestreckte Form von Asbestpartikeln das krebserzeugende Agens darstellt. Ebenfalls in den sechziger und siebziger Jahren wurde die tumorerzeugende Wirkung von Asbest in einer Vielzahl von epidemiologischen und tierexperimentellen Studien belegt. Inzwischen ist durch eine intensive Aufklärung der Bevölkerung die krebserzeugende Wirkung von Asbest allgemein bekannt. Bei der Einschätzung der Risikohöhe bestehen bei vielen Menschen jedoch nur unklare Vorstellungen.. |
Home
- Wieso Solarenergie
- Pro und Contra
- Grundsätzliches - Komponenten
- Projekte
- Rechtliche
Grundlagen - Finanzierung
- Versicherungsschutz
- Optimale Voraussetzungen
- Standort
- Vorsicht Nepp - Beratungsgutschein
- Kontakt/Impressum
Diese
Seite ist Bestandteil der Webseite www.photovoltaik-in.de
Sofern die Seite ohne Frame dargestellt wird, haben Sie sie direkt aufgerufen!
Um zur Hauptseite mit Frames zu gelangen, klicken Sie hier: www.photovoltaik-in.de