Atmender Deckel

Das EEG enthält einen sogenannten atmenden Deckel, demnach eine

zusätzliche Absenkung von bis zu 15% zu den jährlich zum 01.01. vorgesehenen 9%

stattfinden kann und zwar entweder zum 01.07. des laufenden Jahres, wenn aufgrund der auf das Jahr hochgerechneten Zubauzahlen (Zubau März - Mai x 4) die nachfolgend aufgeführten Schwellenwerte erreicht werden oder zum 01.01. des folgenden Jahres, wenn die tatsächlichen Zubauzahlen des abgelaufenen Jahres feststehen!

Zitat:

"Demnach werden die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen abhängig vom jährlichen Zubau gekürzt. Der Gedanke des Mechanismus ist simpel: Je mehr Solarleistung installiert wird, desto mehr sinkt die Förderung. "Die Ausgestaltung des Deckels ist ein Desaster", sagt Klaus Gehrlicher, der Geschäftsführer des Projektentwicklers Gehrlicher Solar auf dem Podium zur Intersolar. Bereits ab einem Zubau von 3.500 Megawatt sieht der Deckel drei Prozent Absenkung je zugebauten 1.000 Megawatt vor. Das kann maximal bis zu 24 Prozent weniger Einspeise-Tarif bedeuten - im Vergleich zum Vorjahr."

 

Schwellenwerte für Absenkung:

3.500 Megawatt: 3%

4.500 Megawatt: 6%

5.500 Megawatt: 9%

6.500 Megawatt: 12%

7.500 Megawatt: 15% (Zubau 2010)

 

Zitat aus der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 27.10.2011

"In den vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 MW gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung. Der Zubauwert von 5.200 MW liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 MW, der uns noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem EEG sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen kontinuierlich. Für die Vergütung von Strom aus PV-Anlagen gilt das sog. System des atmenden Deckels. Dabei ändert sich der Degressionssatz auf der Grundlage einer jährlichen Basisdegression von neun Prozent in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zubau. Dafür enthält das EEG mehrere Schwellenwerte für eine höhere bzw. geringere Degression. Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurde der Bundesnetzagentur insgesamt ein Zubau von PV-Anlagen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 4.500 MW gemeldet. Deshalb reduzieren sich die Vergütungssätze ab dem 1. Januar 2012 um weitere sechs Prozentpunkte, also um insgesamt 15 Prozent. Zu einer Absenkung von 18 Prozent wäre es gekommen, wenn der Wert die Schwelle von 5.500 MW überschritten hätte. Eine maximale Absenkung von 24 Prozent wäre eingetreten, wenn der Wert über 7.500 MW gelegen hätte - Zitatende

Hinweis:

Aufgrund des unerwartet hohen Zubaus im Dezember 2011 von bundesweit rund drei Gigawatt Photovoltaik-Leistung einigten sich am 19.01.2012 die Vertreter der Solarbranche und das Bundesumweltministerium auf eine monatliche Absenkung der Photovoltaik-Förderung. Dies soll bereits ab Mai 2012 der Fall sein. Dabei orientiert sich die jeweilige Vergütungs-Absenkung am Zubau des Vormonats. Allerdings soll es bei den im EEG vorgesehenen maximal 24% Kürzung pro Jahr bleiben - nur eben "häppchenweise auf das Jahr verteilt"

Trotz Absenkung der Einspeisevergütung können mit Photovoltaikanlagen auch im Jahr 2012 hohe Erträge von 8% und mehr erwirtschaftet werden, zumindest bei Installation vor dem 01.05.2012.

Stichwort: Einspeisemanagement

Neue Anlagen bis 30 Kilowatt Modulleistung dürfen vom 1.Januar 2O12 an maximal mit 70 Prozent dieser Leistung ins Netz einspeisen. Die Maximalleistung der Wechselrichter wird also gedeckelt. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Anlagen in ein Einspeisemanagement einzubinden. Mit dieser Fernsteuerung müssen bis 2014 ohnehin alle seit 2009 gebaute Solarkraftwerke ausgerüstet werden, die mehr als 30 Kilowatt Leistung ausweisen. Für Solaranlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung gilt die Nachrüstpflicht sogar unabhängig vom Inbetriebnahmejahr: Schon bis zum 1.Juli 2012 müssen hier Fernsteuerung sowie Schnittstellen zum Abruf der aktuellen Leistung eingebaut sein. Die Kosten für die Technik hat der Anlagenbetreiber zu tragen, die Kosten für den so verworfenen Strom erstatten die Energieversorger. Denn auch die nicht abgenommenen Kilowattstunden sind weitgehend vergütungsfähig: Allerhöchstens für fünf Prozent des nicht abgenommenen Stroms erhält der Anlagenbetreiber keine Vergütung. So die aktuelle Regelung!


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